Gefährdungsbeurteilungen | Teil 1: Autoklaven

 

Das Gesetz

Jeder Arbeitgeber bzw. Laborbetreiber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Arbeitsplatz und die damit verbundenen Gefahren zu analysieren, zu bewerten und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten und zu überwachen.

 

Unser Service

Wir werden häufig von Kunden auf dieses Thema angesprochen und um Unterstützung gebeten, wie eine Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb von Laborgeräten zu erstellen sei.

Letztlich kann immer nur der Betreiber selbst alle Gefahren richtig einschätzen und beurteilen! Jedoch können wir Ihnen hierzu einen Leitfaden an die Hand geben, der Ihnen die Erstellung der geforderten Checkliste erleichtern wird.
Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, die unmittelbar vom Gerät ausgehenden Gefahren vor Augen zu haben. Unser Vorschlag kann selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen und dient ausdrücklich als Hilfestellung. Eine individuelle Prüfung und Anpassung durch den Betreiber bleibt unabdingbar.
Damit Sie alle notwendigen Änderungen für die jeweilige Verwendung Ihres Laborgerätes bequem selbst vornehmen können, steht Ihnen die Liste als überschreibbare Word-Datei zur Verfügung.

 Den Auftakt macht unsere Gefährdungsbeurteilung für Autoklaven: Sie können sich die Datei von unserer Homepage downloaden oder per E-Mail zusenden lassen (kurze Anfrage genügt).

 Unser Service ist selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei und steht Ihnen auch als Nicht-Kunde zur Verfügung.

 

Wir möchten, dass Sie sicher arbeiten!

 Ihr biomedis-Team

 

On Januar 14, 2014, posted in: Blog by
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