Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz MiLoG
Verehrte Geschäftspartner,
seit dem 01.01.2015 ist das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Tarifautonomie, verbunden mit der Einführung eines Mindestlohns, in Kraft getreten. Die Mindestlohnkommission legt seit dieser Zeit den gesetzlichen Mindestlohn in unterschiedlichen Zeitabständen neu fest.
Wir bestätigen Ihnen, dass wir jederzeit bei der Ausführung aller Aufträge Ihres Hauses selbstverständlich die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns befolgen und der Stundenlohn unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den gesetzlichen Forderungen liegt. Sollten wir in Ausnahmefällen Nachunternehmen zur Erfüllung von Leistungen beauftragen müssen, werden wir diese Unternehmen ebenso auf die Einhaltung der gesetzlichen Forderung verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsleitung der
biomedis Laborservice GmbH
biomedis Kalibrierservice GmbH & Co. KG
biomedis Vertriebsgesellschaft mbH
Gießen, 20.09.2022
Geschäftsleitung
Klaus O. Fey
Thomas Pillich