Mindestlohn

Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz MiLoG

 

Verehrte Geschäftspartner,

seit dem 01.01.2015 ist das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Tarifautonomie, verbunden mit der Einführung eines Mindestlohns, in Kraft getreten. Die Mindestlohnkommission legt seit dieser Zeit den gesetzlichen Mindestlohn in unterschiedlichen Zeitabständen neu fest.

Wir bestätigen Ihnen, dass wir jederzeit bei der Ausführung aller Aufträge Ihres Hauses selbstverständlich die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns befolgen und der Stundenlohn unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den gesetzlichen Forderungen liegt. Sollten wir in Ausnahmefällen Nachunternehmen zur Erfüllung von Leistungen beauftragen müssen, werden wir diese Unternehmen ebenso auf die Einhaltung der gesetzlichen Forderung verpflichten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Geschäftsleitung der

biomedis Laborservice GmbH

biomedis Kalibrierservice GmbH & Co. KG

biomedis Vertriebsgesellschaft mbH

 

 

Gießen, 20.09.2022

Geschäftsleitung

Klaus O. Fey

Thomas Pillich                                                                                                                                                

Download der Eigenerklärung zum Ausdrucken

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