Neue gesetzliche oder normative Anforderungen, technischer Fortschritt, sich ändernde Applikationen oder auch Auflagen von Behörden oder Überwachungsstellen können dazu führen, dass ein Laborgerät für eine (geplante) Anwendung nicht mehr nutzbar ist. Neben der Neubeschaffung bieten sich aber oftmals auch Um- bzw. Nachrüstungen an. Wir prüfen gerne für Sie die Machbarkeit und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Beispiele für Um- bzw. Nachrüstungen: