Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen können Bioaerosole entstehen, die eine Gefahr für Anwender und Umwelt darstellen. Zur Vermeidung solcher Gefahren kommen in nahezu jedem Laboratorium Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke (MSW) zum Einsatz. Bei Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2 und höher, sind MSW im Laboratorium zwingend vorgeschrieben.
Neben verantwortungsbewusstem und richtigem Verhalten des Personals ist die technisch einwandfreie Funktion der MSW Voraussetzung für einen sicheren Betrieb.Um beides sicherstellen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, sein Personal regelmäßig zu schulen und die Funktion der MSW, sowohl vor Inbetriebnahme als auch wiederkehrend im Betrieb, zu prüfen.Inbetriebnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen sind, inkl. Grenzwerten, in der DIN 12469 beschrieben. Prüfungen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die über geeignete Prüfgeräte und ausreichendes technisches Know-how verfügen. Die Unterweisung des Personals muss mindestens einmal jährlich erfolgen, wobei der Betreiber mindestens auf die Gefahren bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bzw. Gefahrstoffen in der MSW hinweisen muss.Sowohl die Unterweisungen als auch alle durchgeführten Prüfungen sind zu dokumentieren.Gerne bieten wir Ihnen hierzu den kompletten Service aus einer Hand an: