Als das Prüflabor von biomedis 2003 erstmals akkreditiert wurde, waren wir der einzige unabhängige Dienstleister, der akkreditierte Pipettenprüfungen angeboten hat.
Schon damals gehörte eine Zwölfkanal-Waage zu unserem Inventar, so dass wir auch die normkonforme Prüfung von Mehrkanalpipetten durchführen konnten.
Mittlerweile sind mehr als 10 Jahre vergangen und vieles hat sich verändert.
Unser Labor ist größer geworden, verfügt über mehrere Zwölfkanal- und Einkanalwaagen mit verschiedenen Genauigkeiten, so dass wir die Modellvielfalt und den gesamten Volumenbereich aller gängigen Kolbenhubpipetten, Büretten und Dispenser abdecken können. Stets haben wir unser Leistungsangebot an die Anforderungen unserer Kunden angepasst, unser Personal kontinuierlich weitergebildet und beherrschen dadurch auch die Technik wenig verbreiteter Pipettiergeräte.
Zwar hat die DIN EN 8566-6 noch heute unverändert Gültigkeit und bildet die Grundlage für die Prüfung bzw. Kalibrierung von Pipetten, doch sind Anforderungen hinzugekommen, denen alleine mit der Umsetzung der Norm nicht mehr genüge getan ist.
Prüf-, Kalibrier-, medizinische Laboratorien oder Inspektionsstellen, die akkreditiert sind oder eine Akkreditierung anstreben und in ihren Verfahren Pipetten verwenden, müssen die messtechnische Rückführbarkeit der Pipettierergebnisse sicherstellen. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) kommentiert hierzu:
„Die Ergebnisberichte müssen grundsätzlich die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 (5.10.2 und 5.10.4) erfüllen, insbesondere müssen sie Aussagen zur Messunsicherheit und zur messtechnischen Rückführung enthalten. Aus Gründen der internationalen Akzeptanz reicht aber die Vorlage eines solchen Rückführnachweises allein nicht aus. Die ausgebende Stelle muss ihre Kompetenz im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für die spezielle Kalibrierung nachweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Begutachtung geführt, entweder vor Ort oder anhand einer Dokumentenprüfung.“
(Quelle: www.dakks.de/Meldungen/messtechnische Rückführung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren; 13.02.13)
Um auch diesen Anspruch erfüllen zu können, haben wir unser Labor als Kalibrierlabor akkreditieren lassen und sind damit in der Lage, nun auch DAkkS-Kalibrierscheine auszustellen, deren Rückführbarkeit international anerkannt ist.
Was ändert sich für unsere Bestandskunden?
Sofern Sie von uns bisher Prüfberichte erhalten haben und diese Ihren Anforderungen genügen, ändert sich nichts. Anstelle eines Prüfberichtes erhalten Sie jedoch zukünftig einen Werkskalibrierschein, gleichen Inhalts, aber mit angepasstem Design.
Benötigen Sie, da Ihr Labor z.B. akkreditiert ist oder Sie eine Akkreditierung anstreben, für einige oder alle Ihre Pipetten einen DAkkS-Kalibrierschein, erstellen wir Ihnen diesen gerne gegen Aufpreis. Anstelle eines Prüfaufklebers wird die Pipette mit einer Kalibriermarke gekennzeichnet, die das Kalibrierdatum, unsere Akkreditierungsnummer und für die Rückführbarkeit die Kalibrierscheinnummer enthält.
Alle anderen Abläufe, im Hinblick auf Einsendung und Terminabsprachen, Wartung, Reparatur, Versand etc., bleiben unberührt.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit der Akkreditierung als Kalibrierlabor eine weitere Leistung anbieten und Sie auch weiterhin von uns „alles aus einer Hand“ erhalten können.
Sprechen Sie uns bitte an, falls Sie Fragen oder Bedarf an DAkkS-Kalibrierungen haben.
Auf Ihre Nachricht freut sich Ihr biomedis-Team „Kalibrierlabor“